Hausordnung
Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Personen während ihres Aufenthalts am Indie Sunset Festival. Das Indie Sunset Festival ist berechtigt den Zutritt für Besucher:innen oder Mitwirkende bei Veranstaltungen einzuschränken und zu regeln. Der Zutritt für Besucher:innen zu öffentlichen Veranstaltungen ist nur gegen Vorlage der Eintrittskarte in Kombination mit der Alterskontrolle gestattet. Die Besucherzahl ist auf Grundlage der baurechtlich genehmigten Fläche begrenzt. Den Anweisungen des beauftragten Einlass- und Ordnungsdienstpersonal ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Dieses Personal übt das Hausrecht im Rahmen des Einlasses und innerhalb der Versammlungsstätte für das Indie Sunset Festival und den Veranstalter aus. Alle Einrichtungen in der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen vermeidbar - behindert oder belästigt wird. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Flächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechende Aufforderungen unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung die Versammlungsstätte sofort zu verlassen.
Taschen und mitgeführte Behältnisse können auf ihren Inhalten kontrolliert werden. Besucher:innen, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besucher:innen führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienste nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher:innen auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher:innen auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushängen an den Kassen und den jeweiligen Bereichen.
Das Mitführen folgender Sachen ist bei Betreten der Veranstaltung nicht gestattet:
- rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
- Waffen einschließlich Schutzwaffen sowie ätzende oder färbende Substanzen sowie Gefahrenstoffe gleich welcher Art
- Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
- mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
- Behältnisse die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind sowie mitgebrachte Getränke und Speisen
- Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden
- übermäßig große Taschen
Recht am eigenen Bild: werden durch Mitarbeiter:innen des Indie Sunset Festivals oder durch den Veranstalter beauftragte Unternehmen Fotografien, Film und oder Videoaufnahmen im Bereich der Veranstaltung zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, so darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, müssen mit entsprechenden Foto, Film und Videoaufnahmen und deren Veröffentlichung rechnen.
Lautstärke bei Musikveranstaltungen: zur Reduzierung des Schädigungsrisikos bei Musikveranstaltungen durch Schallpegel wird insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln empfohlen.
Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen in der Versammlungsstätte. Für die Aufhebung des Hausverbotes bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung über den innerhalb von 3 Monaten durch den Veranstalter entschieden wird.
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